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Alarmstufen im Katastrophenschutz und bei Großschadensfällen


1. Erhöhte Alarmbereitschaft

  • Prüfung der Alarmierungsstruktur (aktuelle Handynummern)
  • Überprüfung der persönlichen Ausstattung (PSA) und Ausrüstung und Fahrzeuge
  • Möglichkeit die persönliche Ausstattung zu ergänzen (z. B. Verpflegung für 24 Stunden - Müsliriegel, Cola, etc. - Schlafsack, Ersatzwäsche, usw.)

2. Voralarm bei Großschadensfällen oder im K-Fall

  • Fest eingeteilte Helfer (SEG) begeben sich in voller - auch persönlicher Ausstattung - zum Standort der Fahrzeuge (möglicherweise Rettungswache oder Kreisverband)
  • Registrierung der Helfer mit der Meldekarte.
  • Einsatzbereitschaft wird nur vom Einheitsführer (SEG-Leiter) an die RLSt bzw. an die Einsatzleitung gemeldet (keine Meldung durch einzelne Fahrzeuge)
  • Rückfallebene bilden (Ablösung, Ressourcenplanung)
  • Die Fahrzeuge werden noch nicht besetzt

3. Alarm bei Großschadensfällen oder im K-Fall

  • Fest eingeteilte Helfer (SEG) begeben sich in voller - auch persönlicher - Ausstattung zum Standort der Fahrzeuge
  • Registrierung der Helfer mit der Meldekarte. (Sorgfaltspflicht, Versicherungsschutz)
  • Einsatzbereitschaft wird vom Einheitsführer (SEG-Leiter) an die RLSt bzw. an die Einsatzleitung
    gemeldet (keine Meldung durch einzelne Fahrzeuge)
  • Rückfallebene bilden (Ablösung, Ressourcenplanung)
  • Die Fahrzeuge werden besetzt

Alarmende Die Beendigung der o.g. Alarmstufen wird den Führungskräften über die auslösende Stelle mitgeteilt.
Info: Es ist nicht zwangsläufig davon auszugehen, dass im Einsatzfall zuerst die Alarmstufen 1 und 2 ausgelöst werden

Quelle: BRK Präsidium / Stand: 17.09.2002

   
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