1. Erhöhte Alarmbereitschaft
- Prüfung der Alarmierungsstruktur (aktuelle Handynummern)
- Überprüfung der persönlichen Ausstattung (PSA) und Ausrüstung und Fahrzeuge
- Möglichkeit die persönliche Ausstattung zu ergänzen (z. B. Verpflegung für 24 Stunden - Müsliriegel, Cola, etc. - Schlafsack, Ersatzwäsche, usw.)
2. Voralarm bei Großschadensfällen oder im K-Fall
- Fest eingeteilte Helfer (SEG) begeben sich in voller - auch persönlicher Ausstattung - zum Standort der Fahrzeuge (möglicherweise Rettungswache oder Kreisverband)
- Registrierung der Helfer mit der Meldekarte.
- Einsatzbereitschaft wird nur vom Einheitsführer (SEG-Leiter) an die RLSt bzw. an die Einsatzleitung gemeldet (keine Meldung durch einzelne Fahrzeuge)
- Rückfallebene bilden (Ablösung, Ressourcenplanung)
- Die Fahrzeuge werden noch nicht besetzt
3. Alarm bei Großschadensfällen oder im K-Fall
- Fest eingeteilte Helfer (SEG) begeben sich in voller - auch persönlicher - Ausstattung zum Standort der Fahrzeuge
- Registrierung der Helfer mit der Meldekarte. (Sorgfaltspflicht, Versicherungsschutz)
- Einsatzbereitschaft wird vom Einheitsführer (SEG-Leiter) an die RLSt bzw. an die Einsatzleitung
gemeldet (keine Meldung durch einzelne Fahrzeuge) - Rückfallebene bilden (Ablösung, Ressourcenplanung)
- Die Fahrzeuge werden besetzt
Alarmende Die Beendigung der o.g. Alarmstufen wird den Führungskräften über die auslösende Stelle mitgeteilt.
Info: Es ist nicht zwangsläufig davon auszugehen, dass im Einsatzfall zuerst die Alarmstufen 1 und 2 ausgelöst werden
Quelle: BRK Präsidium / Stand: 17.09.2002