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Sanitätsdienste

Jeder Veranstaltung zieht viele Besucher an und für deren Sicherheit und Gesundheit sorgen wir gerne, denn immer wieder kommt es bei Veranstaltungen zu Unfällen oder jemand erkrankt plötzlich akut, eventuell auch lebensbedrohlich, welche den Einsatz des Rettungsdienstes erfordern. Um ihren Gästen und Mitarbeitern / Vereinskollegen in diesen Fällen so schnell wie möglich qualifizierte Hilfe zu ermöglichen, bietet sich die Bereitstellung eines Sanitätsdienstes bei vielen Veranstaltungen an.

Dies sind vor allem:

  • Sportveranstaltungen
  • Festumzüge
  • Faschingsveranstaltungen
  • Kulturelle Veranstaltungen
  • Feste

Unsere Helferinnen und Helfer sind bestens aus- und fortgebildet um hier fachmännisch helfen zu können. Zudem verfügen sie über modernste Ausrüstungen für Hilfeleistungen bei:

  • Wunden aller Art
  • Keislaufprobleme
  • Kleine Insektenstiche
  • Kreislaufstillstände
  • Knochenbrüche
  • etc.

 

Vorlaufzeit

Auch unsere Helfer, insbesondere Leitungs– und Führungskräfte, benötigen Vorlaufzeit. Deshalb bitten wir Sie bei Interesse Ihre Anforderung bis spätestens 4 Wochen  vor der Veranstaltung detailliert mitzuteilen.

Denn jeder Sanitätsdienst bedarf einer gründlichen Vorbereitung und Organisation. Hierzu gehören auch die Analyse der Veranstaltung und Ausarbeitung eines entsprechenden Einsatzkonzepts!

 

Ausrüstung

Für die Durchführung der Sanitätsdienste werden zahlreiche medizinische Geräte und Ausrüstungsgegenstände vorgehalten. Bei größeren Veranstaltungen können zusätzlich bis zu sechs weitere Sanitätstaschen vorgehalten, und wenn nötig, bis zu 3 Zelte mit Feldbetten aufgebaut werden.

 

Medikamentengabe

Zur Medikamentengabe durch Sanitäter muss grundsätzlich festgestellt werden, dass die Therapie von Krankheiten nur durch einen Arzt oder Heilpraktiker durchgeführt werden darf. Sanitätspersonal darf daher ohne Anweisung durch einen Arzt keine Medikamente anwenden, da dies einer therapeutischen Maßnahme entspricht. Aus diesem Grund werden bei Sanitätseinsätzen keine Medikamente mitgeführt.

 

Kosten

Unser Fachpersonal arbeitet nach den Grundsätzen des Roten Kreuzes „ehrenamtlich und unentgeltlich“, somit muss ihm die Verpflegung von Seiten des Veranstalters sicher gestellt werden. Lediglich für die Vorhaltung des Fahrzeuges und das verbrauchte Material muss ein Unkostenbeitrag in Höhe von 50 EUR erhoben werden um die Unterhaltungskosten zu decken.

Da das Rote Kreuz gegenüber den anderen Hilfsorganisationen (Feuerwehr, THW) nur zu einem sehr geringen Bruchteil vom Staat unterstützt wird, dient dieser Beitrag der Unterhaltung, Instandhaltung und Neuanschaffung der medizinischen, technischen und persönlichen Ausrüstung, ebenso der Einsatz- und Dienstbekleidung.

 

Bilder eines Sanitätsdienstes bei einer Übung der Feuerwehr

   
BRK Kreisverband Kronach, Friesener Str. 46, 96317 Kronach
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